Erklärung zu Veröffentlichungsethik und Kunstfehlern
Pflichten der Redakteure
Die Herausgeber von Fallberichte in der Chirurgie und bei invasiven Eingriffen sind dafür verantwortlich, zu entscheiden, welche der bei der Zeitschrift eingereichten Artikel im aktuellen Band der Zeitschrift veröffentlicht werden sollen. Der Herausgeber kann sich an den Richtlinien des Redaktionsausschusses der Zeitschrift orientieren und sich an die dann geltenden rechtlichen Anforderungen bezüglich Verleumdung, Urheberrechtsverletzung und Plagiat halten.
Der Herausgeber von Fallberichte in der Chirurgie und bei invasiven Eingriffen bewertet Manuskripte jederzeit auf ihren intellektuellen Inhalt hin, ohne Rücksicht auf die Natur der Autoren oder der Gastinstitution, einschließlich Rasse, Geschlecht, sexueller Orientierung, religiöser Überzeugung, ethnischer Herkunft, Staatsbürgerschaft oder politischer Philosophie die Autoren.
Der Herausgeber von Fallberichte in der Chirurgie und bei invasiven Eingriffen darf keine Informationen über ein eingereichtes Manuskript an andere Personen als den entsprechenden Autor, Rezensenten, potenzielle Rezensenten, andere redaktionelle Berater und ggf. den Herausgeber weitergeben.
Unveröffentlichte Materialien, die in einem eingereichten Manuskript offengelegt werden, dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Autors nicht für die eigene Forschung des Herausgebers verwendet werden.
Wenn Leser, Autoren oder Mitglieder der Redaktion auf echte Fehler in einem veröffentlichten Werk hinweisen, die das Werk nicht ungültig machen, wird so schnell wie möglich eine Korrektur (oder ein Erratum) veröffentlicht. Die Online-Version der Arbeit kann mit einem Korrekturdatum und einem Link zum gedruckten Erratum korrigiert werden. Sollte der Fehler dazu führen, dass das Werk oder wesentliche Teile davon ungültig werden, kann ein Widerrufsverfahren eingeleitet werden. In diesem Fall wird die Widerrufsmitteilung mit Erläuterungen zum Widerrufsgrund schnellstmöglich veröffentlicht. Folglich wird die Nachricht über den Widerruf auf der Artikelseite und in der PDF-Version des zurückgezogenen Artikels angezeigt.
Wenn Leser, Gutachter oder andere ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Durchführung, Gültigkeit oder Berichterstattung wissenschaftlicher Arbeiten äußern, wird sich der Herausgeber zunächst mit den Autoren in Verbindung setzen und ihnen die Möglichkeit geben, auf die Bedenken zu reagieren. Wenn diese Reaktion unbefriedigend ist, werden verbündete Akademien dies auf die institutionelle Ebene übertragen.
Das Journal of Fallberichte in der Chirurgie und bei invasiven Eingriffen wird auf alle von Lesern, Rezensenten oder anderen Redakteuren geäußerten Vorwürfe oder Verdachtsmomente bezüglich Forschungs- oder Publikationsfehlverhalten reagieren. Fälle möglicher Plagiate oder doppelter/redundanter Veröffentlichungen werden von der Zeitschrift beurteilt. In anderen Fällen können verbündete Akademien eine Untersuchung durch die Institution oder andere geeignete Stellen beantragen (nachdem sie zuvor eine Erklärung von den Autoren eingeholt haben und diese Erklärung unbefriedigend ist).
Zurückgezogene Beiträge bleiben online erhalten und werden in allen Online-Versionen, einschließlich der PDF-Version, zum Nutzen zukünftiger Leser deutlich als Widerruf gekennzeichnet.
Pflichten der Gutachter
Peer-Review unterstützt den Herausgeber bei redaktionellen Entscheidungen und kann durch die redaktionelle Kommunikation mit dem Autor dem Autor auch bei der Verbesserung des Artikels helfen.
Jeder ausgewählte Gutachter, der sich für die Begutachtung der in einem Manuskript dargelegten Forschungsergebnisse nicht qualifiziert fühlt oder weiß, dass eine zeitnahe Begutachtung unmöglich sein wird, sollte den Herausgeber benachrichtigen und sich vom Begutachtungsprozess entschuldigen.
Zur Begutachtung eingesandte Manuskripte sind vertraulich zu behandeln. Sie dürfen anderen nur mit Genehmigung des Herausgebers gezeigt oder mit ihnen besprochen werden.
Bewertungen sollten objektiv durchgeführt werden. Persönliche Kritik am Autor ist unangemessen. Schiedsrichter sollten ihre Ansichten mit unterstützenden Argumenten klar zum Ausdruck bringen.
Gutachter sollten relevante veröffentlichte Arbeiten identifizieren, die von den Autoren nicht zitiert wurden. Jeder Aussage, dass eine Beobachtung, Ableitung oder ein Argument bereits zuvor gemeldet wurde, sollte das entsprechende Zitat beigefügt werden. Ein Gutachter sollte den Herausgeber auch auf wesentliche Ähnlichkeiten oder Überschneidungen zwischen dem betrachteten Manuskript und anderen veröffentlichten Arbeiten aufmerksam machen, von denen er persönliche Kenntnis hat.
Durch Peer-Review erlangte vertrauliche Informationen oder Ideen müssen vertraulich behandelt werden und dürfen nicht zum persönlichen Vorteil genutzt werden. Gutachter sollten keine Manuskripte in Betracht ziehen, bei denen sie Interessenkonflikte haben, die sich aus Wettbewerbs-, Kooperations- oder anderen Beziehungen oder Verbindungen zu einem der Autoren, Unternehmen oder Institutionen ergeben, die mit den Arbeiten in Verbindung stehen.
Der Herausgeber wird das Fehlverhalten der Gutachter ernst nehmen und jedem Vorwurf der Verletzung der Vertraulichkeit, der Nichterklärung von Interessenkonflikten (finanzieller oder nicht finanzieller Art), der unangemessenen Verwendung vertraulichen Materials oder der Verzögerung der Peer-Review zur Erzielung eines Wettbewerbsvorteils nachgehen. Vorwürfe schwerwiegenden Fehlverhaltens von Gutachtern, wie z. B. Plagiate, werden auf institutioneller Ebene weitergeleitet.
Pflichten der Autoren
Autoren von Berichten über Originalforschungen sollten einen genauen Bericht über die durchgeführte Arbeit sowie eine objektive Diskussion ihrer Bedeutung vorlegen. Die zugrunde liegenden Daten sollten im Papier genau dargestellt werden. Eine Arbeit sollte ausreichend Details und Referenzen enthalten, um es anderen zu ermöglichen, die Arbeit zu reproduzieren. Betrügerische oder wissentlich unrichtige Aussagen stellen unethisches Verhalten dar und sind inakzeptabel.
Autoren sollten sicherstellen, dass die eingereichte Arbeit ein Original ist und nicht an anderer Stelle in irgendeiner Sprache veröffentlicht wurde, und wenn die Autoren die Arbeit und/oder Worte anderer verwendet haben, dass diese angemessen zitiert oder zitiert wurden.
Die geltenden Urheberrechtsgesetze und -konventionen sollten befolgt werden. Urheberrechtlich geschütztes Material (z. B. Tabellen, Abbildungen oder ausführliche Zitate) darf nur mit entsprechender Genehmigung und Quellenangabe vervielfältigt werden.
Im Allgemeinen sollte ein Autor Manuskripte, die im Wesentlichen die gleiche Forschung beschreiben, nicht in mehr als einer Zeitschrift oder Primärpublikation veröffentlichen. Das gleichzeitige Einreichen desselben Manuskripts bei mehr als einer Zeitschrift stellt ein unethisches Veröffentlichungsverhalten dar und ist inakzeptabel.
Die Arbeit anderer muss stets angemessen gewürdigt werden. Autoren sollten Veröffentlichungen zitieren, die Einfluss auf die Art der berichteten Arbeit hatten.
Die Autorenschaft sollte auf diejenigen beschränkt sein, die einen wesentlichen Beitrag zur Konzeption, Gestaltung, Durchführung oder Interpretation der berichteten Studie geleistet haben. Alle, die wesentliche Beiträge geleistet haben, sollten als Co-Autoren aufgeführt werden.
Wenn ein Autor einen erheblichen Fehler oder eine Ungenauigkeit in seinem eigenen veröffentlichten Werk feststellt, ist es die Pflicht des Autors, den Herausgeber oder Herausgeber der Zeitschrift unverzüglich zu benachrichtigen und mit dem Herausgeber zusammenzuarbeiten, um den Artikel zurückzuziehen oder zu korrigieren.